Kanzlei für Verkehrs- und Strafrecht
Rechtsanwalt Georg Niemöller
Verkehrsrecht

Wann ist das Verkehrsrecht betroffen?

Eine verkehrsrechtliche Angelegenheit kann in verschiedener Hinsicht vorliegen:

Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht:

Es kann gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sein wegen einer Verkehrsstraftat (z.B. Trunkenheit im Verkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort etc.). Es liegt dann in erster Linie ein Strafverfahren vor, in welchem die Staatsanwaltschaft gegen Sie als Beschuldigten ermittelt. Zu den Besonderheiten, die in einem solchen Fall zu beachten sind vgl. Kapitel Strafverfahren.

Möglicherweise haben Sie aber auch einen Anhörungsbogen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit bzw. einen Bußgeldbescheid einer Ordnungsbehörde erhalten (z.B. wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, Überfahrens einer roten Ampel etc.). In diesem Falle liegt ein sog. Bußgeldverfahren vor. Neben einem Bußgeld drohen hier Punkte in der sog. "Flensburger Verkehrssünderkartei", dem Verkehrszentralregister und ggf. auch ein Fahrverbot (zwischen 1 u. 3 Monaten). Um zu wissen, was in einem solchen Fall zu tun ist und wie Sie eingetragene Punkte vorzeitig  abbauen können bzw. wann diese gelöscht werden, ist der Gang zum Rechtsanwalt ratsam. Dieser kann - wie im Strafverfahren - die amtliche Ermittlungsakte anfordern, welche im Regelfall Aufschluss darüber gibt, wie in der Sache weiter verfahren werden kann. Insbesondere kann man anhand der Akte etwaige Messfehler bei einer Geschwindig-keitsmessung feststellen und ein diesbezügliches Sachverständigengutachten einholen, welches im Regelfall von einer dementsprechenden Rechtschutz-versicherung bezahlt wird. Wir verfügen über die nötigen Kontaktadressen.

2. Verkehrszivilrecht:


Vielleicht wurden Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt. Hier ist es erst einmal wichtig zu wissen, dass auch die Kosten Ihres Rechtsanwaltes von der gegnerischen Versicherung übernommen werden, wenn Sie keine Schuld am Unfallgeschehen tragen. Sie können sich also beruhigt zurücklehnen und den Anwalt für sich arbeiten lassen. Als Laie sehen Sie sich bei der Schadenregulierung nämlich möglicherweise plötzlich mit einer Vielzahl von Problemen konfrontiert. Hier ist z. B. der Fall denkbar, dass die gegnerische Versicherung den Ihnen entstandenen Schaden nur zum Teil oder gar nicht ersetzen will? Was tun im Falle eines Personenschadens? Steht Ihnen Schmerzensgeld zu und wenn ja, in welcher Höhe?  Wie berechnet sich die Höhe des Ihnen zustehenden Nutzungsaufalls für Ihren Pkw ? Erhebliche rechtliche Probleme ergeben sich,auch dann wenn Sie einen Verkehrsunfall im Ausland erlitten haben: Wer ist der Versicherer? Wie kommuniziere ich mit der ausländischen Versicherungsgesellschaft? Welche Schäden sind ersatzfähig? Gerne lösen wir diese Fragen für Sie.

Rechtliche Probleme kann es aber auch in anderer Hinsicht geben: Beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtfahrzeugs, ggf. über das Internet. Welche Rechte stehen Ihnen als Käufer oder Verkäufer eines Fahrzeugs zu, wenn dieses mit Mängeln behaftet ist? Welche Besonderheiten sind beim Leasing bzw. einer Finanzierung des Fahrzeugs zu beachten? Oder es gibt Probleme im Rahmen einer Reparatur, z.B. weil nicht ordnungsgemäß repariert wurde oder es wurden nicht beauftragte Reparaturen durchgeführt etc.

Verkehrsverwaltungsrecht:

  • Was passiert, wenn die Verwaltungsbehörde anordnet, dass Sie sich einer sog. MPU, der medizinisch- psychologischen Untersuchung, unterziehen sollen und wie kann man sich dagegen wehren?
  • Was passiert bei einem Fahrverbot und wie kann man sich dagegen wehren?
  • Was ist, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird und wie kann ich diese wieder zurück erlangen?

 

Wie Sie sehen, kann es im Rahmen des Verkehrsrechts die unterschiedlichsten Probleme geben. Das Verkehrsrecht stellt eines der Schwerpunktgebiete der täglichen Arbeit dar. Wann immer Sie ein verkehrsrechtliches Problem haben ist Rechtsanwalt Niemöller Ihr kompetenter Ansprechpartner !

 

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